🧱 Gebäudeenergiegesetz (GEG) und kommunale Wärmeplanung – warum Eigentümer und Hausverwaltungen derzeit kaum zukunftssicher planen können
- Team Hausverwaltung Zentral Hessen HZH GmbH
- 16. Nov.
- 2 Min. Lesezeit
Einleitung
Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) stellt Eigentümergemeinschaften und Verwalter vor große Herausforderungen. Während der politische Fokus klar auf klimafreundlicher Wärmeerzeugung liegt, fehlt es vielerorts an praktischen Rahmenbedingungen und konkreten Entscheidungen der Kommunen.
In der Praxis bedeutet das: Eigentümer, die kurzfristig eine neue Heizung benötigen, wissen oft nicht, was sie überhaupt noch verbauen dürfen oder sollen.

1. Zwischen Pflicht und Planlosigkeit – die aktuelle Realität
Die gesetzlichen Vorgaben sind eindeutig: Neue Heizsysteme müssen die Anforderungen des GEG erfüllen. Doch die Realität sieht anders aus – viele Kommunen haben ihre kommunalen Wärmepläne noch gar nicht abgeschlossen oder veröffentlichen sie nur abschnittsweise.
Dadurch entsteht eine Situation, in der Eigentümergemeinschaften planen sollen, ohne Planungssicherheit zu haben. Ein aktuelles Beispiel: Eine große WEG steht vor dem Heizungswechsel.
Eine klassische Gasheizung wäre technisch einfach, aber nicht GEG-konform, solange der Gasversorger keinen Bioanteil sicherstellt.
Wärmepumpen wiederum erfordern massive Umrüstungen, von Stromzuleitungen bis hin zu Heizungsanlagen.
Fernwärme könnte eine Lösung sein – aber niemand weiß, wann und wo sie tatsächlich verfügbar sein wird.
Das Ergebnis: Eigentümer zögern, Handwerker warten, und Verwalter stehen zwischen gesetzlichen Anforderungen und praktischer Unmöglichkeit.
2. Was das Gebäudeenergiegesetz für Hausverwaltungen und Eigentümer konkret bedeutet – und warum es oft nicht umsetzbar ist
Das GEG sieht vor, dass ab bestimmten Stichtagen neue Heizsysteme anteilig mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Doch viele Städte und Gemeinden sind mit ihren Wärmeplänen zeitlich im Verzug – sie müssen erst definieren, welche Quartiere zukünftig an Wärmenetze angeschlossen werden.
Ohne diese Information können Eigentümer keine wirtschaftlich tragfähige Entscheidung treffen. Niemand möchte eine teure Gasheizung einbauen, wenn in zwei Jahren ein Fernwärmeanschluss Pflicht wird. Ebenso wenig kann eine WEG auf Verdacht auf Wärmepumpen umstellen, wenn die Gebäudestruktur oder Stromversorgung das kaum zulässt.
3. Finanzielle und technische Hürden für Wohnungseigentümergemeinschaften
Ein Umstieg auf moderne Heiztechnik ist nicht nur technisch anspruchsvoll – er ist eine immense finanzielle Belastung. Besonders ältere Wohnanlagen benötigen:
neue elektrische Zuleitungen,
stärkere Hausanschlüsse,
teils Umbauten an Heizungsräumen oder Pufferspeichern,
und umfangreiche Genehmigungen.
Fördermittel können helfen, doch auch hier gilt: Nicht jedes System ist förderfähig, und die Kriterien ändern sich häufig. Das führt dazu, dass Verwalter kaum verlässlich kalkulieren können, wann welche Lösung sinnvoll und finanzierbar ist.
4. Wie Hausverwaltungen jetzt handeln sollten
In dieser Übergangsphase ist strategisches Vorgehen entscheidend. Die Hausverwaltung Zentral Hessen HZH GmbH empfiehlt:
Bestandsanalyse – technische und energetische Situation jeder Anlage erfassen.
Informationsaustausch mit Kommune und Versorgern – um geplante Wärmenetze frühzeitig zu kennen.
Förderprogramme beobachten – häufige Änderungen erfordern laufende Kontrolle.
Übergangslösungen prüfen – etwa Hybridheizungen oder modulare Systeme, die später erweitert werden können.
Transparente Kommunikation mit Eigentümern – um Unsicherheiten zu reduzieren und gemeinsames Vorgehen abzustimmen.
So lässt sich trotz aller Unsicherheiten eine realistische, handlungsfähige Strategie entwickeln.
Fazit
Die Umsetzung des Gebäudeenergiegesetzes stellt Hausverwaltungen derzeit vor erhebliche Herausforderungen. Besonders für Eigentümergemeinschaften ist es entscheidend, dass die Hausverwaltung die gesetzlichen Anforderungen richtig interpretiert und praktikable Lösungen findet.
Das Gebäudeenergiegesetz verfolgt ein wichtiges Ziel – den klimafreundlichen Umbau des Gebäudebestands. Doch solange kommunale Wärmepläne fehlen oder nur unvollständig vorliegen, bleibt die Umsetzung für Eigentümergemeinschaften ein Drahtseilakt zwischen Gesetz, Wirtschaftlichkeit und technischer Machbarkeit.
Die Hausverwaltung Zentral Hessen HZH GmbH begleitet Eigentümer in dieser Phase mit praxisnaher Beratung, technischer Erfahrung und realistischen Handlungsempfehlungen – damit Entscheidungen auch in unsicheren Zeiten tragfähig bleiben.

